Der Förderverein

Die Vereinssatzung vom 7. September 1995 legt folgende Aufgaben fest:
"Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 AO."

Zweck des Vereins ist ..

  • Ständige Kontaktpflege zwischen den Betrieben und der Schule im Interesse der Auszubildenden.
  • Beratung und Unterstützung zur Weiterentwicklung der Schule im Hinblick auf Ausstattung, Lernziele, Lerninhalte und praxisgerechter Ausbildung.
  • Ideelle und materielle Unterstützung der Schule durch das Vereinsvermögen.
  • Förderung der Erziehung und Berufsbildung einschließlich der Schülerhilfe.