Mitglied werden

  • Die Mitgliedschaft kann von Einzelpersonen, Unternehmen, Behörden, Körperschaften und Vereinen wahrgenommen werden.
  • Einzig ausgeschlossen hiervon sind Gesellschaften des BGB.
  • Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand aufgrund einstimmigen Beschlusses ernannt.