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Die Vereinssatzung vom 7. September 1995 legt folgende Aufgaben fest:
"Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des § 52 AO."
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Ständige Kontaktpflege zwischen den Betrieben
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Beratung und Unterstützung zur Weiterentwicklung
der Schule im Hinblick auf Ausstattung, Lernziele, Lerninhalte und
praxisgerechter Ausbildung.
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Ideelle und materielle Unterstützung der Schule
durch das Vereinsvermögen.
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Förderung der Erziehung und Berufsbildung einschließlich
der Schülerhilfe.
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